Spenden und kulturelle Hintergedanken in Oberösterreich

Eine Künstlerinnengruppe stellt einen Förderantrag an das Land Oberösterreich für die Teilnahme zweier Künstlerinnen an einer Ausstellung in Belgrad, wo sie im Vorjahr ein Projekt erarbeiteten, das nun dort präsentiert wird, und einen neuen Arbeitsaufenthalt in Barcelona. Das Land Oberösterreich spricht beiden Künstlerinnen zusammen eine „Spende“ (!) von 130 Euro zu.

Die Künstlerinnengruppe ist verwundert. Sie hat eine Förderung, nicht eine Spende beantragt. Gibt es denn diese Kategorie in der Kulturförderung?

Im Klartext:

Entweder ein Projekt ist förderungswürdig, dann muss man auch eine adäquate Summe geben. Wenn das Projekt für nicht gut befunden wird, darf das Land auch keine 130 Euro auszahlen – einen Betrag, der gerade einmal für die Arbeitszeit entschädigt, den ausführlichen Projektantrag zu stellen.

Eine Recherche auf der Homepage des Landes Oberösterreich zu den Bedingungen für Kulturförderung steigert die Verwunderung: Auf
http://www.land-oberoesterreich.gv.at/cps/rde/xchg/SID-30DF0ADF-271157B3/ooe/hs.xsl/12835_DEU_HTML.htm
steht lächerlicherweise:
“Kulturförderung: Die Option für Förderungen von Projekten steht grundsätzlich der oberösterreichischen Bevölkerung mit kulturellem Hintergedanken, Gemeinden, privaten Vereinigungen und Unternehmen zu.”

Vielleicht bekamen die Künstlerinnen nur eine Spende und keine Förderung, weil sie keine Hintergedanken hatten……