Karin Maria Pfeifer, Bildende Künstlerin und Co-Betreiberin des Off-Spaces flat1

Kritikpunkte und Vorschläge

# Künstlerhonorare

Wer für öffentliche Institutionen bzw Museen künstlerische Werke zur Verfügung stellt, sollte ein fixes Honorar für die geleistete Arbeit bekommen – so wie alle anderen, meist sogar angestellten Beteiligten im öffentlichen Kunstbetrieb. Die Chance etwas zu verkaufen oder öffentliche Aufmerksamkeit zu erlangen, kann in der aktuellen Marktsituation nur ein zusätzliches Benefit für den/die gestaltende/n KünstlerIn sein.

# Bottom Up statt Top Down-Förderprinzip

Öffentliche Förderungen sollten einer möglichst breiten Schicht an KünstlerInnen zu Gute kommen, die an der prekären Arbeitssituation leiden. Steuermittel dienen weder dazu, bereits arrivierte KünstlerInnen weiter zu promoten, noch dazu, den Verantwortlichen der Förderinstitutionen den Aufbau spezieller Kunstsammlungen zu ermöglichen, indem einige wenige Werke gehypter Stars im nationalen oder internationalen Kunstbetrieb angekauft werden. .

# Gendergerechte und Transparente Mittelverteilung

Die Verteilung öffentlicher Mittel im Kunstbetrieb hat strikt gendergerecht zu erfolgen. Sicherstellen lässt sich dies nur durch eine rigide und detaillierte Transparenzdatenbank über die Tätigkeit öffentlicher Förderstellen. Unvergessen die Äußerung einer Mitarbeiterin der MA7, Kunstförderung der Stadt Wien, die das bestehende eklatante Ungleichgewicht wörtlich mit einer grundsätzlich besseren Qualität männlicher Künstler begründete.

# Entbürokratisierung der Förderabwicklung

Regelförderungen sind meist ohnehin knapp bemessen und decken in den seltensten Fällen die Kosten der Künstler/innen ab. Bei der Abrechnung von Kleinbeträgen bis etwa 500 oder 1000 Euro sollten daher Freibeträge eingeführt und von Belegnachweisen ausgenommen werden. Das erhöht den künstlerischen Ermessensspielraum und entlastet die Förderbürokratie.

# Entdiskriminierung älterer Künstler/innen

Auch wenn der Begriff “Junge Kunst” die noch nicht erfolgte Marktdurchdringung meint, ist dies keine Frage des Alters der herstellenden Künstler/innen. Lebensläufe, Karrieren und berufliche Umstände in der Kunst sind zu individuell, um den Erfolg in Relation zum Geburtsdatum zu setzen. Daher sind Alterslimits bei Förderaktionen öffentlicher Stellen im Allgemeinen und unter dem Schlagwort “Junge Kunst” im Besonderen eine Form der Diskriminierung und gegebenenfalls durch andere valide Merkmale zu ersetzen.